cashcow marketing

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cashcow Marketing (AGB)

1. Allgemeines

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Leistungen von Cashcow Marketing (insbesondere Konzeption und Entwicklung von Design, CI und Online- sowie Offlinemarketingmaßnahmen / Werbemaßnahmen, Werbeproduktionen).
  • 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn Cashcow Marketing nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Auftragsvergabe

  • 2.1 Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt Cashcow Marketing unverbindliche und vertrauliche Angebote für konkrete Projekte. Im Übrigen orientieren sich die Preise an Art, Umfang und Komplexität des jeweiligen Projekts. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande.
  • 2.2 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers an den beauftragten Leistungsinhalten wie auch die nachträgliche Änderung von beauftragten Leistungen – während oder nach Beendigung des Projektes – bedürfen einer gesonderten Vereinbarung der Parteien, auch zu der hierfür zusätzlich anfallenden Vergütung.
  • 2.3 Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cashcow Marketing gelesen und akzeptiert zu haben.

3. Bestellung des Auftraggebers

  • 3.1 Vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen, Vorlagen und/oder sonstige Bestellungen werden von Cashcow Marketing jeweils als endgültige Vorgaben angesehen, sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung treffen.
  • 3.2 Cashcow Marketing wird die Bereitstellung grundsätzlich vertraulich behandeln, ist aber berechtigt, sie an Dritte im Rahmen der Erfüllung der Leistungen von Cashcow Marketing zur Bearbeitung weiterzugeben. Cashcow Marketing trägt dafür Sorge, dass auch die Dritten die Bestellungen vertraulich behandeln.

4. Leistungserbringung

  • 4.1 Cashcow Marketing erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen zu den vorgesehenen Terminen bzw. liefert die Leistungsergebnisse per E-Mail oder Telefon an den Auftraggeber.
  • 4.2 Cashcow Marketing hat die Durchführung und den Ablauf der Leistung selbst zu organisieren. Cashcow Marketing unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers und ist in der Gestaltung der Tätigkeit frei.
  • 4.3 Cashcow Marketing ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden.
  • 4.4 Cashcow Marketing übt die Tätigkeit in den eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit vertraglich eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger vertraglicher Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt Cashcow Marketing alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.
  • 4.5 Cashcow Marketing ist nicht verpflichtet, Leistungsergebnisse am Arbeitsort des Auftraggebers zu präsentieren. Selbiges gilt für Absprachen, Änderungswünsche oder Korrekturen des Auftraggebers. Diese hat der Auftraggeber Cashcow Marketing ausschließlich per E-Mail mitzuteilen.
  • 4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsergebnisse unverzüglich auf ihre Vertragsmäßigkeit zu untersuchen und, sofern keine anderweitige Regelung getroffen ist, gegenüber Cashcow Marketing binnen 5 Werktagen die Abnahme zu erklären. Im Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist gilt die Abnahme als erteilt.
  • 4.7 Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist Cashcow Marketing nicht verpflichtet, den Auftraggeber nach Projektabschluss mit dem Umgang von Content-Management-Systemen vertraut zu machen. Selbiges gilt für Bild- und Videobearbeitungsprogramme.
  • 4.8 Das von Cashcow Marketing mit den Leistungsergebnissen ausgelieferte Material (Unterlagen, Datenträger, Dokumentationen usw.) verbleibt vorbehaltlich anderweitigen Regelungen der Parteien im Eigentum Cashcow Marketing.
  • 4.9 Alle von Cashcow Marketing gelieferten Leistungsgegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Cashcow Marketing.

5. Rechtseinräumung

  • 5.1 Der Umfang der Rechtseinräumung an den Leistungsergebnissen durch Cashcow Marketing bestimmt sich vorrangig nach der Vereinbarung der Parteien im Einzelfall.
  • 5.2 Soweit eine ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall nicht besteht, räumt Cashcow Marketing dem Auftraggeber an den Leistungsergebnissen die nicht-ausschließlichen, nicht- sublizenzierbaren, nicht übertragbaren einfachen Rechte zur einmaligen Nutzung der Leistungsergebnisse für den im Auftrag bezeichneten Zweck ein.
  • 5.3 Sämtliche Nutzungsrechtseinräumungen, die über Ziffer 5.2 hinausgehen, sind von den Parteien vorab schriftlich und gesondert zu vereinbaren. Dies gilt auch für eine Archivierung oder Digitalisierung der Leistungsergebnisse oder ein Einspeisen in digitale Netzwerke, Onlinesysteme oder Datenbanksysteme.
  • 5.4 Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von Cashcow Marketing auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmen oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgt (§ 34 Abs. 3 UrhG).
  • 5.5 Die Leistungsergebnisse dürfen ohne vorherige, schriftliche Zustimmung durch Cashcow Marketing nicht bearbeitet werden. Cashcow Marketing weist den Auftraggeber ausdrücklich auf die Regelung zur Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) und das Verbot der Entstellung (§ 14 UrhG) hin.
  • 5.6 Cashcow Marketing behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften vor.

6. Vergütung

  • 6.1 Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung richtet sich nach dem verbindlichen Angebot von Cashcow Marketing.
  • 6.2 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer.
  • 6.3 Die Vergütung wird vorbehaltlich der Vereinbarung der Parteien spätestens mit der Abnahme der Leistungsergebnisse und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  • 6.4 Bei allen Projekten werden vorbehaltlich anderweitiger individueller Regelungen 50% der im Angebot veranschlagten Vergütung nach Annahme des Angebots fällig. Der restliche Betrag wird nach Abnahme der fertigen Fassung mit der Erstellung der „Schlusssrechnung“ 10 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

7. Freie Mitarbeiter

  • 7.1 Von Cashcow Marketing eingesetzte freie Mitarbeiter (Grafik-Designer, Web- Designer, Marketing Manager, Programmierer etc.) verpflichten sich, Cashcow Marketing über eine etwaige KSK-Pflichtigkeit rechtzeitig zu informieren. Andernfalls ist Cashcow Marketing berechtigt, die KSK-Abgaben gegenüber dem freien Mitarbeiter in Rechnung zu stellen.
  • 7.2 Die Vergütung von freien Mitarbeitern erfolgt gemäß branchenüblicher Stunden- oder Tagessätzen. Diese werden vor Projektbeginn verbindlich festgelegt. Erfolgt eine Pauschalvergütung, errechnet sich diese durch die vorher festgelegten Tagessätze. Cashcow Marketing ist berechtigt, bei Nichterreichen der vereinbarten Arbeitstage eine Pauschale auf die tatsächlich geleisteten Arbeitstage zu reduzieren.
  • 7.3 Cashcow Marketing ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen von einer Einzelbeauftragung von freien Mitarbeitern zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 24 Stunden vor geplantem Arbeitsbeginn, hat Cashcow Marketing kein Ausfallhonorar zu bezahlen, es sei denn, der freie Mitarbeiter weist bereits angefallenen Aufwand schriftlich nach. Nach Beginn der Tätigkeit durch den freien Mitarbeiter tritt an die Stelle des Rücktritts das Recht von Cashcow Marketing zur jederzeitigen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall hat Cashcow Marketing die bis dahin angefallenen und noch nicht abgegoltenen Aufwendungen sowie die noch anfallenden zukünftigen und unvermeidbaren Aufwendungen gegen Nachweis zu erstatten. Der freie Mitarbeiter ist verpflichtet, seine Aufwendungen möglichst gering zu halten.
  • 7.4 Bei eintägigen Buchungen ist eine Stornierung des Auftrags durch Cashcow Marketing bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn kostenfrei möglich, bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn fällt eine Ausfallvergütung von 50% der vereinbarten Vergütung an, danach wird die volle Vergütung für den freien Mitarbeiter fällig. Übt Cashcow Marketing dieses Recht aus, sind dem freien Mitarbeiter die bis dahin angefallenen und noch nicht abgegoltenen Aufwendungen sowie die noch anfallenden zukünftigen und unvermeidbaren Aufwendungen gegen Nachweis zu erstatten. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, seine Aufwendungen möglichst gering zu halten.
  • 7.5 Reise- und Unterbringungskosten, die zur Erbringung der Leistung anfallen, trägt im Fall vorheriger schriftlicher Vereinbarung Cashcow Marketing.

8. Gewährleistung

  • 8.1 Soweit die geschuldeten Leistungen als Werkleistungen zu qualifizieren sind, kann der Auftraggeber im Fall von Mängeln Nachbesserungen verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form.
  • 8.2 Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur die Vergütung hinsichtlich des jeweiligen mangelhaften Beitrag mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten; weitergehende Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  • 8.3 Der Auftraggeber trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung bzw. Den Go Live von Produktionen (Insbesondere Marketingmaßnahmen, Website Launch etc.), soweit diese auf Ideen, Vorgaben, Bestellungen, Anweisungen, Unterlagen, Materialien, Marken, Slogans, Grafiken, Daten, etc. Des Auftraggebers beruhen. Cashcow Marketing haftet insoweit nicht wegen der Verletzung der Rechte Dritter oder wegen der Verletzung anwendbaren Rechts (einschließlich Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechts). Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien die rechtliche Zulässigkeit umfassend selbst auf eigene Kosten zu prüfen.
  • 8.4 Cashcow Marketing gewährleistet, dass die auf Grundlage eigenständiger kreativer Leistungen von Cashcow Marketing geschaffenen Leistungsergebnisse nicht anwendbares Recht verletzen und frei von Rechten Dritter sind.
  • 8.5 Im Fall der Verletzung von anwendbarem Recht oder Rechten Dritter wird Cashcow Marketing die Rechtsverletzung klären und beseitigen oder die erforderlichen Rechte nachträglich einholen und dem Auftraggeber gegebenenfalls den nachweislich entstandenen Schaden ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber Cashcow Marketing unverzüglich über die behauptete Rechtsverletzung in Kenntnis setzt, die Rechtsverletzung nicht anerkennt und Cashcow Marketing alle rechtlichen Abwehrmaßnahmen überlässt.
  • 8.6 Die Pflicht nach Ziffer 8.5 ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber die Voraussetzungen der Ziffer 8.5 nicht einhält oder die Leistungsergebnisse entgegen den vertraglichen Bestimmungen der Parteien oder den Regelungen dieser AGB nutzt.
  • 8.7 Cashcow Marketing haftet vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 9 zudem nicht für Schäden, die beim Auftraggeber in Zusammenhang mit der Nutzung der von Cashcow Marketing ausgelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E- Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen.
  • 8.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsystem durch Virenschutzprogramme und weitere Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

9. Haftung des Auftraggbers

  • 9.1 Der Auftraggeber haftet für evtl. Überlassenes Material und Unterlagen von Cashcow Marketing bis zur unversehrten Rücklieferung zu Cashcow Marketing. Der Auftraggeber trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung, wobei die Rücklieferung per Kurierunternehmen zu erfolgen hat.
  • 9.2 Bei unberechtigter Nutzung oder weitergäbe der Leistungsergebnisse durch den Auftraggeber wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche eine Mindestvergütung in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
  • 9.3 Unterbleibt die Namensnennung von Cashcow Marketing nach § 13 UrhG oder verstößt der Auftraggeber gegen § 14 UrhG, so hat Cashcow Marketing Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zur jeweils vereinbarten Vergütung, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweisen kann.
  • 9.4 Bei einer über die vertraglich vereinbarten Nutzung hinausgehenden Nutzung der Leistungsergebnisse durch den Auftraggeber haftet dieser für jeglichen daraus entstehenden Schaden und stellt Cashcow Marketing diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

10. Haftung von Cashcow Marketing

  • 10.1 Cashcow Marketing haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • 10.2 Im Fall von leichter Fahrlässigkeit haftet Cashcow Marketing nur bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Unter Kardinalspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von Cashcow Marketing ist in diesem Fall auf den unmittelbaren und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  • 10.3 Die Haftungsbeschränkung in Ziffer 10.2 gilt nicht im Fall von übernommenen Garantien, bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung sowie bei Verletzung von Körper, Leib oder Leben.

11. Höhere Gewalt

  • 11.1 Sofern Cashcow Marketing durch höhere Gewalt an der fristgerechten Erbringung von Leistungen gehindert wird, wird Cashcow Marketing den Auftraggeber schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Terrorakte, Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, irreversibles Versagen von Computer und Telekommunikationstechnik.
  • 11.2 Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, sind Cashcow Marketing und der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wobei der Auftraggeber Cashcow Marketing für die bereits geleistete Arbeit vollständig bezahlen muss.

12. Schlussbestimmungen

  • 12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers, für Rücklieferungen der Sitz von Cashcow Marketing.
  • 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kaufbeuren.
  • 12.3 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
  • 12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden sich die Parteien auf eine wirksame Bestimmung verständigen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Lücken dieser Geschäftsbedingungen.
Stand: 30.09.2022
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